GK71 Überprüfung gemäß ÖVGW Richtlinie

Gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 müssen Sie Ihre Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüfen lassen. Zu überprüfende Bereiche einer Gasanlage laut der G K71 sind:

  • Steigleitung
  • Verteilungsleitung
  • Verbrauchsleitung
  • Gaszähleranlage
  • Absperreinrichtungen
  • Geräteanschlussleitungen
  • Abgasführung
  • Gasgeräteanlagen