MAG Wärmetechnik & Kältetechnik
Abgasmessung für Gasgeräte in Wien

Abgasmessung in Wien: Messwerte prüfen und Befund dokumentieren.

Die wiederkehrende Überprüfung zeigt, ob eine gasbefeuerte Feuerungsanlage die vorgesehenen Anforderungen an Emissionen und Abgasverluste erfüllt. MAG führt die Messung durch, dokumentiert das Ergebnis und klärt verständlich, was der Befund für Ihre Anlage bedeutet.

Messung nach Wiener VorgabenDie Frist richtet sich nach Brennstoff und Nennwärmeleistung.
Prüfbericht und PrüfplaketteDer Befund wird nachvollziehbar dokumentiert.
Mit Thermenservice kombinierbarBeide Leistungen können terminlich abgestimmt werden.
MAG Techniker bei Kontrolle und Messung an einer gasbefeuerten Heizungsanlage
Überprüfung vor OrtMesswerte statt bloßer Sichtkontrolle.Relevante Abgas- und Betriebswerte werden erfasst und im vorgesehenen Prüfbericht festgehalten.
Abgasmessung Wienab € 94,80inkl. 20 % MwSt.
€ 79,– exkl. MwSt.
Seit 2006 in WienFachbetrieb für Wärme-, Klima-, Gas- und Gebäudetechnik.
Worum es bei der Überprüfung geht

Nicht nur messen, sondern das Ergebnis klar einordnen.

Eine gute Abgasmessung liefert nicht nur Zahlen. Sie zeigt, ob die Anlage die vorgesehenen Anforderungen erfüllt und welcher nächste Schritt gegebenenfalls erforderlich ist.

Emissionen

Relevante Abgaswerte erfassen

Die Messung kontrolliert die für die Anlage vorgesehenen Emissions- und Betriebswerte im maßgeblichen Betriebszustand.

Effizienz

Abgasverlust bewerten

Temperaturen und Abgaswerte ermöglichen die Beurteilung des Wärmeverlusts über die Abgasanlage.

Nachweis

Befund dokumentieren

Der Prüfbericht wird ausgehändigt. Bei positivem Befund wird eine Prüfplakette an der Feuerungsanlage angebracht.

Preis der Abgasmessung

Klare Preisangabe für eine reguläre Messung in Wien.

Der Ab-Preis gilt für die reguläre Abgasmessung im vorgesehenen Umfang. Zusätzlicher Aufwand oder weitere Leistungen werden getrennt betrachtet.

Abgasmessung an Gasgeräten in Wien ab € 94,80 inkl. 20 % MwSt. entspricht € 79,– exkl. MwSt.

Der Preis bezieht sich auf eine regulär zugängliche und messbare Anlage. Zusätzliche Prüfungen, notwendige Arbeiten, besondere Anlagensituationen oder ein Thermenservice sind nicht automatisch enthalten.

Termin anfragen
Preis gilt für WienFür die Terminplanung bitte vollständige Adresse und Wiener Bezirk angeben.
Gerätedaten erleichtern die ZuordnungHersteller, Modell, Typenschild und Nennwärmeleistung helfen bei der Vorbereitung.
Thermenservice ist eine eigene LeistungReinigung, Wartung, Reparaturen und Ersatzteile sind nicht automatisch im Messpreis enthalten.
Preisstand Juli 2026Preisänderungen und projektbezogener Mehraufwand bleiben vorbehalten.
Prüfintervalle in Wien

Wie oft eine gasbefeuerte Anlage überprüft wird.

Die Frist richtet sich nach der Nennwärmeleistung und der konkreten Einordnung der Anlage. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Wiener Vorgaben.

Erstmalige Überprüfung

Innerhalb von 4 Wochen

Nach der ersten Inbetriebnahme ist die erstmalige Überprüfung spätestens innerhalb von vier Wochen vorgesehen.

Gasgerät unter 26 kW

Alle 4 Jahre

Für mit gasförmigen Brennstoffen betriebene Anlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW.

Ab 26 bis unter 50 kW

Alle 2 Jahre

Für gasbefeuerte Feuerungsanlagen ab 26 kW und unter 50 kW Nennwärmeleistung.

Über 50 kW

Jährlich

Für Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW ist eine jährliche Überprüfung vorgesehen.

Stichtag und Überprüfungszeitraum: Die wiederkehrende Überprüfung wird grundsätzlich ab dem Tag der erstmaligen Inbetriebnahme berechnet. Nach den veröffentlichten Wiener Informationen kann sie bis zu drei Monate nach Ablauf des Kalendermonats des Stichtags erfolgen, ohne den nächsten Stichtag zu verschieben.
Messumfang

Welche Werte bei der einfachen Überprüfung relevant sein können.

Die Emissionsmessung erfolgt in dem Betriebszustand, in dem die Anlage vorwiegend betrieben wird. Welche Einzelwerte tatsächlich zu erfassen sind, hängt von Anlagenart und Brennstoff ab.

Keine bloße Momentaufnahme ohne EinordnungDie Messwerte werden im Zusammenhang mit der konkreten Feuerungsanlage beurteilt und im Prüfbericht dokumentiert.
KohlenmonoxidCO-Gehalt im Abgas
Kohlendioxid oder SauerstoffCO₂- beziehungsweise O₂-Gehalt
StickoxideNOx-Gehalt, soweit vorgesehen
TemperaturenVerbrennungsluft, Abgas und Kessel
FörderdruckDruckverhältnisse in der Abgasanlage
AbgasverlustBewertung des Wärmeverlusts über das Abgas
Prüfbericht und Prüfplakette

Was nach der Messung dokumentiert wird.

Die Überprüfung endet mit einem nachvollziehbaren Nachweis. Betreiberinnen und Betreiber müssen den Prüfbericht mindestens bis zur nächsten Überprüfung aufbewahren.

Prüfbericht

Das Ergebnis wird im vorgesehenen Prüfbericht festgehalten und der Betreiberin beziehungsweise dem Betreiber ausgehändigt.

Bis zur nächsten Prüfung aufbewahren

Prüfplakette

Bei positivem Befund wird an der Feuerungsanlage eine Prüfplakette mit dem Datum der Überprüfung angebracht.

Sichtbarer Nachweis an der Anlage

Rechtzeitig veranlassen

Die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung ist von der Person zu organisieren, die die Anlage betreibt beziehungsweise darüber verfügt.

Termin vor Fristablauf planen
Wichtiger Unterschied

Abgasmessung und Thermenservice haben unterschiedliche Aufgaben.

Beide Leistungen können bei einem Termin sinnvoll kombiniert werden, bleiben aber fachlich und preislich getrennte Leistungen.

Abgasmessung

Gesetzlich vorgesehene Überprüfung von Emissionswerten, Abgasverlusten und weiteren relevanten Betriebswerten.

  • Messung definierter Abgaswerte
  • Prüfbericht
  • Prüfplakette bei positivem Befund
  • Prüffrist abhängig von der Leistung

Thermenservice

Wartung einer grundsätzlich funktionierenden Therme mit Reinigung und Kontrolle der vorgesehenen Komponenten.

  • Reinigung von Wärmetauscher und Brenner
  • Kontrolle relevanter Bauteile
  • Wiederzusammenbau und Funktionsprüfung
  • Reparaturen und Ersatzteile separat
So läuft die Abgasmessung ab

Vier klare Schritte bis zum Prüfbefund.

Gerätedaten und der letzte Prüfbericht helfen, den Termin richtig vorzubereiten und Rückfragen zu reduzieren.

  1. Terminstart

    Anfrage

    Sie senden Adresse, Gerätetyp, Nennwärmeleistung und den vorhandenen letzten Befund.

  2. Vor Ort

    Anlage aufnehmen

    Gerät, Typenschild, Messmöglichkeit und Betriebszustand werden geprüft.

  3. Überprüfung

    Werte messen

    Die vorgesehenen Emissions-, Temperatur- und Betriebswerte werden erfasst.

  4. Abschluss

    Befund dokumentieren

    Das Ergebnis wird festgehalten und bei positivem Befund die Prüfplakette angebracht.

Termin vorbereiten

Diese Angaben ermöglichen eine schnellere Zuordnung.

Je vollständiger die Anfrage, desto besser kann der Termin vorbereitet und die Anlage richtig eingeordnet werden.

Vollständige Adresse und Wiener BezirkFür Terminplanung, Anfahrt und Zuordnung der Anlage.
Hersteller und ModellAm besten mit einem gut lesbaren Foto des Typenschilds.
Nennwärmeleistung in kWWichtig für die Einordnung des Prüfintervalls.
Letzter PrüfberichtFalls vorhanden, Datum und Befund bereits bei der Anfrage mitsenden.
Freier Zugang zur AnlageTherme, Messstelle und unmittelbarer Arbeitsbereich müssen erreichbar sein.
Abgasmessung in ganz Wien

Termine in allen 23 Wiener Bezirken.

Der veröffentlichte Ab-Preis bezieht sich auf Wien. Für eine rasche Zuordnung bitte Bezirk, vollständige Adresse und Gerätedaten mitsenden.

Einsatzgebiet WienAbgasmessung an geeigneten gasbefeuerten Feuerungsanlagen nach Terminvereinbarung.
1010–1040
1050–1080
1090–1120
1130–1160
1170–1200
1210–1230
Offizielle Informationen

Prüfintervalle und Pflichten bei den offiziellen Stellen.

Die verlinkten Seiten der Stadt Wien enthalten die jeweils veröffentlichten Informationen zu Intervallen, Prüfberechtigten und Nachweispflichten.

Stadt Wien: Überprüfung von Heizungsanlagen

Übersicht zu Prüfintervallen, Fachunternehmen sowie Informationen zu Heizungs- und Abgasanlagen.

Information der Stadt Wien

Gemeinderecht Wien: Feuerungsanlagen

Erläuterungen zu Intervallen, Prüfberechtigten, Prüfbericht, Prüfplakette und Nachweispflichten.

Gemeinderecht Wien öffnen
Wie oft muss eine Gastherme in Wien zur Abgasmessung?
Für gasbefeuerte Anlagen unter 26 kW ist grundsätzlich ein Intervall von vier Jahren veröffentlicht. Ab 26 kW und unter 50 kW sind es zwei Jahre, bei Anlagen mit mehr als 50 kW jährlich. Die konkrete Einordnung richtet sich nach der Anlage und den geltenden Wiener Vorgaben.
Wer muss die Überprüfung veranlassen?
Die erstmalige und wiederkehrende Überprüfung ist von der Person zu veranlassen, die die Anlage betreibt beziehungsweise über sie verfügt.
Ist die Abgasmessung dasselbe wie ein Thermenservice?
Nein. Bei der Abgasmessung werden Emissions-, Abgasverlust- und weitere Betriebswerte geprüft. Beim Thermenservice stehen Reinigung, Wartung und Kontrolle der Therme im Mittelpunkt.
Was kostet eine Abgasmessung bei MAG?
MAG veröffentlicht für Wien einen Ab-Preis von € 79,– exklusive Umsatzsteuer beziehungsweise € 94,80 inklusive 20 % Umsatzsteuer. Zusätzlicher Aufwand oder weitere Leistungen können separat verrechnet werden.
Was erhalte ich nach der Messung?
Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert. Bei positivem Befund wird eine Prüfplakette mit dem Datum der Überprüfung an der Feuerungsanlage angebracht.
Wie lange muss der Prüfbericht aufbewahrt werden?
Die Betreiberin beziehungsweise der Betreiber muss den Prüfbericht mindestens bis zur nächsten Überprüfung aufbewahren und auf Verlangen der zuständigen Stelle vorlegen.
Kann die Abgasmessung gemeinsam mit dem Thermenservice erfolgen?
Eine terminliche Kombination kann möglich und sinnvoll sein. Beide bleiben jedoch inhaltlich und preislich getrennte Leistungen. Der gewünschte Umfang sollte bereits bei der Anfrage genannt werden.
Welche Daten sollte ich für die Terminvereinbarung senden?
Hilfreich sind die vollständige Wiener Adresse, Hersteller und Modell, ein Foto des Typenschilds, die Nennwärmeleistung sowie der letzte Prüfbericht, sofern dieser vorhanden ist.

Abgasmessung fällig? Gerätedaten und Adresse senden.

Übermitteln Sie Hersteller, Modell, Nennwärmeleistung und Wiener Bezirk. Dadurch lässt sich die Anfrage schneller zuordnen und der Termin passend vorbereiten.