Relevante Abgaswerte erfassen
Die Messung kontrolliert die für die Anlage vorgesehenen Emissions- und Betriebswerte im maßgeblichen Betriebszustand.
Die wiederkehrende Überprüfung zeigt, ob eine gasbefeuerte Feuerungsanlage die vorgesehenen Anforderungen an Emissionen und Abgasverluste erfüllt. MAG führt die Messung durch, dokumentiert das Ergebnis und klärt verständlich, was der Befund für Ihre Anlage bedeutet.
Eine gute Abgasmessung liefert nicht nur Zahlen. Sie zeigt, ob die Anlage die vorgesehenen Anforderungen erfüllt und welcher nächste Schritt gegebenenfalls erforderlich ist.
Die Messung kontrolliert die für die Anlage vorgesehenen Emissions- und Betriebswerte im maßgeblichen Betriebszustand.
Temperaturen und Abgaswerte ermöglichen die Beurteilung des Wärmeverlusts über die Abgasanlage.
Der Prüfbericht wird ausgehändigt. Bei positivem Befund wird eine Prüfplakette an der Feuerungsanlage angebracht.
Der Ab-Preis gilt für die reguläre Abgasmessung im vorgesehenen Umfang. Zusätzlicher Aufwand oder weitere Leistungen werden getrennt betrachtet.
Der Preis bezieht sich auf eine regulär zugängliche und messbare Anlage. Zusätzliche Prüfungen, notwendige Arbeiten, besondere Anlagensituationen oder ein Thermenservice sind nicht automatisch enthalten.
Termin anfragenDie Frist richtet sich nach der Nennwärmeleistung und der konkreten Einordnung der Anlage. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Wiener Vorgaben.
Nach der ersten Inbetriebnahme ist die erstmalige Überprüfung spätestens innerhalb von vier Wochen vorgesehen.
Für mit gasförmigen Brennstoffen betriebene Anlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW.
Für gasbefeuerte Feuerungsanlagen ab 26 kW und unter 50 kW Nennwärmeleistung.
Für Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW ist eine jährliche Überprüfung vorgesehen.
Die Emissionsmessung erfolgt in dem Betriebszustand, in dem die Anlage vorwiegend betrieben wird. Welche Einzelwerte tatsächlich zu erfassen sind, hängt von Anlagenart und Brennstoff ab.
Die Überprüfung endet mit einem nachvollziehbaren Nachweis. Betreiberinnen und Betreiber müssen den Prüfbericht mindestens bis zur nächsten Überprüfung aufbewahren.
Das Ergebnis wird im vorgesehenen Prüfbericht festgehalten und der Betreiberin beziehungsweise dem Betreiber ausgehändigt.
Bis zur nächsten Prüfung aufbewahrenBei positivem Befund wird an der Feuerungsanlage eine Prüfplakette mit dem Datum der Überprüfung angebracht.
Sichtbarer Nachweis an der AnlageDie erstmalige und wiederkehrende Überprüfung ist von der Person zu organisieren, die die Anlage betreibt beziehungsweise darüber verfügt.
Termin vor Fristablauf planenBeide Leistungen können bei einem Termin sinnvoll kombiniert werden, bleiben aber fachlich und preislich getrennte Leistungen.
Gesetzlich vorgesehene Überprüfung von Emissionswerten, Abgasverlusten und weiteren relevanten Betriebswerten.
Wartung einer grundsätzlich funktionierenden Therme mit Reinigung und Kontrolle der vorgesehenen Komponenten.
Gerätedaten und der letzte Prüfbericht helfen, den Termin richtig vorzubereiten und Rückfragen zu reduzieren.
Sie senden Adresse, Gerätetyp, Nennwärmeleistung und den vorhandenen letzten Befund.
Gerät, Typenschild, Messmöglichkeit und Betriebszustand werden geprüft.
Die vorgesehenen Emissions-, Temperatur- und Betriebswerte werden erfasst.
Das Ergebnis wird festgehalten und bei positivem Befund die Prüfplakette angebracht.
Je vollständiger die Anfrage, desto besser kann der Termin vorbereitet und die Anlage richtig eingeordnet werden.
Der veröffentlichte Ab-Preis bezieht sich auf Wien. Für eine rasche Zuordnung bitte Bezirk, vollständige Adresse und Gerätedaten mitsenden.
Die verlinkten Seiten der Stadt Wien enthalten die jeweils veröffentlichten Informationen zu Intervallen, Prüfberechtigten und Nachweispflichten.
Übersicht zu Prüfintervallen, Fachunternehmen sowie Informationen zu Heizungs- und Abgasanlagen.
Information der Stadt WienErläuterungen zu Intervallen, Prüfberechtigten, Prüfbericht, Prüfplakette und Nachweispflichten.
Gemeinderecht Wien öffnenStand der inhaltlichen Prüfung: August 2026. Diese Seite bietet eine verständliche Übersicht und ersetzt keine behördliche oder rechtliche Einzelfallauskunft. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die technische Einordnung der konkreten Anlage.
Übermitteln Sie Hersteller, Modell, Nennwärmeleistung und Wiener Bezirk. Dadurch lässt sich die Anfrage schneller zuordnen und der Termin passend vorbereiten.